Die GO Service GmbH (im Folgenden "GO Service" genannt) erbringt hochwertige Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Gebäudemanagement und Winterdienst. Unser Ziel ist es, durch professionelle und zuverlässige Arbeit einen Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen und langfristige Partnerschaften aufzubauen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen GO Service und ihren Kunden und dienen dazu, Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten zu gewährleisten. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
1.1. **Geltungsbereich:** Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten uneingeschränkt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der GO Service GmbH, Hansestadt Hamburg, Deutschland (im Folgenden "GO Service") und ihren Kunden (im Folgenden "Kunde"), unabhängig davon, ob die Dienstleistungen direkt oder über digitale Plattformen, insbesondere die firmeneigene App "GO Service" (im Folgenden "App"), Webseiten, soziale Medien oder andere Kommunikationskanäle angeboten oder abgeschlossen werden. Jegliche abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GO Service hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. **Definitionen:** Im Sinne dieser AGB haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
2.1. **Vertragsabschluss:** Ein Vertrag zwischen GO Service und dem Kunden kommt rechtsgültig zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot von GO Service, eine elektronische Auftragsbestätigung per E-Mail oder die Annahme einer Buchung des Kunden über die GO Service App erklärt. Auch die konkludente Annahme durch GO Service, beispielsweise durch Beginn der Leistungserbringung, führt zum Vertragsabschluss.
2.2. **Angebotsbindung:** Angebote von GO Service sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als bindend gekennzeichnet. Eine Bindungsfrist des Angebots ist im Angebot selbst angegeben. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist GO Service nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.3. **Annahme durch den Kunden:** Die Annahme eines Angebots oder eine Buchung durch den Kunden kann schriftlich, per E-Mail oder über die GO Service App erfolgen. Eine mündliche Zusage des Kunden ist für GO Service nicht bindend, es sei denn, sie wird von GO Service schriftlich bestätigt.
2.4. **Ablehnungsrecht:** GO Service behält sich ausdrücklich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, frühere Geschäftsbeziehungen unbefriedigend verlaufen sind oder der Umfang des Auftrags die Kapazitäten von GO Service übersteigt.
2.5. **Automatische Buchungsbestätigungen:** Bei Buchungen über die GO Service App generierte automatische Buchungsbestätigungen stellen noch keine verbindliche Annahme des Auftrags durch GO Service dar. Die verbindliche Annahme erfolgt durch eine separate Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung.
3.1. **Leistungsumfang:** Der Umfang der von GO Service zu erbringenden Dienstleistungen wird ausschließlich durch den jeweiligen Auftrag und die darin schriftlich oder elektronisch vereinbarte detaillierte Leistungsbeschreibung bestimmt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GO Service.
3.2. **Standards bei Reinigungsdienstleistungen:** GO Service verpflichtet sich, alle Reinigungsarbeiten sorgfältig und fachgerecht gemäß den vereinbarten Industriestandards und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygienevorschriften durchzuführen. Soweit technisch möglich und ökologisch sinnvoll, werden umweltfreundliche Reinigungsmittel eingesetzt. Die Auswahl der Reinigungsmittel erfolgt unter Berücksichtigung der zu reinigenden Materialien und Oberflächen.
3.3. **Besondere Bedingungen Winterdienst:** Beim Winterdienst erfolgt die Schneeräumung und das Ausbringen von Streumitteln gemäß den jeweils gültigen kommunalen Verordnungen und den anerkannten Regeln der Technik. GO Service übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch extreme und unvorhersehbare Wetterereignisse oder außergewöhnliche Glatteisbildung entstehen, wenn der Kunde GO Service nicht rechtzeitig und detailliert über besondere Anforderungen oder Gefahrenstellen auf dem zu bearbeitenden Gelände informiert hat. Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt und endet in Abhängigkeit von den lokalen Vorschriften und den Witterungsverhältnissen.
3.4. **Sorgfaltspflicht bei Umzügen:** Bei Umzügen verpflichtet sich GO Service zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Umzugsgut. Schäden am Umzugsgut müssen dem beauftragten Personal unmittelbar bei Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Umzugs, detailliert und nachweisbar gemeldet werden. Für später gemeldete Schäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden war bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar. Der Kunde ist verpflichtet, zerbrechliche Gegenstände und Wertgegenstände gesondert zu kennzeichnen und GO Service vorab über deren Beschaffenheit und Wert zu informieren.
3.5. **Teilleistungen:** GO Service ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die Gesamtleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3.6. **Leistungsänderungen:** GO Service behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang in Abstimmung mit dem Kunden zu ändern oder zu erweitern, wenn unvorhergesehene Umstände oder Kundenwünsche dies erfordern. Solche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Preise führen. GO Service ist nicht verpflichtet, Leistungsänderungen des Kunden umzusetzen, wenn diese technisch nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar sind.
3.7. **Zugangsrechte und Mitwirkungspflichten des Kunden:** Der Kunde ist verpflichtet, GO Service und seinen Mitarbeitern den ungehinderten Zugang zu den Orten zu ermöglichen, an denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Schlüsseln, Zugangscodes oder anderer notwendiger Zutrittsberechtigungen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen und sicherzustellen, dass keine Gefahren für die Mitarbeiter von GO Service bestehen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so hat GO Service das Recht, die Leistungserbringung zu unterbrechen oder abzubrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
4.1. **Registrierung und Konto:** Für die Nutzung bestimmter Funktionen der GO Service App kann eine Registrierung des Kunden erforderlich sein. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto erfolgen.
4.2. **Sicherheitsmaßnahmen:** Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf sein Konto und die GO Service App zu verhindern. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde GO Service unverzüglich zu informieren.
4.3. **Updates und Kompatibilität:** Die Nutzung der App erfordert regelmäßige Updates, um die Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine kompatible Version der App auf seinem Endgerät zu installieren und Updates zeitnah durchzuführen. GO Service übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Schäden, die durch die Nutzung einer veralteten App-Version entstehen.
4.4. **Verfügbarkeit:** GO Service bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der App und der digitalen Dienste. Es wird jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit übernommen. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen können zu temporären Ausfällen führen.
4.5. **Datenschutz bei App-Nutzung:** Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der GO Service App erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung von GO Service, die auf der Website und in der App einsehbar ist. Mit der Nutzung der App erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen der Datenschutzerklärung einverstanden.
5.1. **Preisgestaltung:** Die Preise für die Dienstleistungen von GO Service richten sich nach der aktuellen Preisliste, individuellen Angeboten oder den im Buchungsprozess der App angezeigten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2. **Zusatzleistungen und Mehraufwand:** Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. erhöhter Reinigungsaufwand durch extreme Verschmutzung, unerwartete Wartezeiten aufgrund fehlender Zugänge) erforderlich werden, werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand und den jeweils gültigen Stundensätzen von GO Service gesondert berechnet. GO Service wird den Kunden über solchen Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten informieren, sobald dies möglich ist.
5.3. **Fälligkeit und Zahlungsfristen:** Rechnungen von GO Service sind, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen sind bindend.
5.4. **Zahlungsmethoden:** GO Service akzeptiert die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der App angegebenen Zahlungsmethoden, insbesondere Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung und Banküberweisung. GO Service behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen.
5.5. **Verzugszinsen und Mahngebühren:** Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Zusätzlich werden für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10,00 € erhoben. GO Service behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzugs weitere Inkassokosten geltend zu machen.
5.6. **Einwendungen gegen Rechnungen:** Einwendungen gegen Rechnungen von GO Service sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungsdatum, schriftlich und detailliert begründet bei GO Service einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden anerkannt.
5.7. **Aufrechnung:** Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von GO Service ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.8. **Kostenvoranschläge:** Kostenvoranschläge von GO Service sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Überschreitungen des Kostenvoranschlags bis zu 15% gelten als vereinbart. Bei wesentlichen Überschreitungen wird GO Service den Kunden informieren und dessen Zustimmung einholen.
5.9. **Sicherheitsleistung:** GO Service behält sich das Recht vor, vor Beginn oder während der Leistungserbringung vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen Aufträgen oder Neukundenbeziehungen.
6.1. **Kostenfreie Stornierung:** Stornierungen von vereinbarten Dienstleistungen durch den Kunden sind bis zu 72 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin kostenfrei möglich. Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber GO Service erfolgen.
6.2. **Kurzfristige Stornierung und Ausfallgebühren:** Bei kurzfristigen Stornierungen, die weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, oder bei Nichtantreffen des Kunden am vereinbarten Ort und Zeitpunkt ohne vorherige Stornierung, erhebt GO Service eine Ausfallgebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist nach, dass GO Service kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.3. **Terminverschiebungen durch den Kunden:** Terminverschiebungen durch den Kunden sind, sofern die Kapazitäten von GO Service dies zulassen, bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Verschiebungen behält sich GO Service die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor.
6.4. **Terminverschiebungen durch GO Service:** GO Service behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine aus wichtigen betrieblichen Gründen (z.B. Krankheit von Mitarbeitern, Fahrzeugausfall, unvorhersehbare Auftragsspitzen, höhere Gewalt) zu verschieben. GO Service wird den Kunden in diesem Fall so schnell wie möglich informieren und einen alternativen Termin anbieten. Weitergehende Ansprüche des Kunden aufgrund einer Terminverschiebung durch GO Service sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
6.5. **Stornierung durch GO Service:** GO Service ist berechtigt, Aufträge aus wichtigem Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder die Durchführung des Auftrags aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
7.1. **Haftungsbeschränkung:** Die Haftung von GO Service für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, ist auf Schäden begrenzt, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GO Service, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von GO Service auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. **Ausschluss von Folgeschäden:** Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.3. **Haftung bei Winterdienst:** GO Service übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder mangelnde Begehbarkeit trotz ordnungsgemäßer Durchführung der Winterdienstleistungen entstehen. Insbesondere wird keine Haftung für Stürze und damit verbundene Verletzungen übernommen, sofern die Räum- und Streupflichten gemäß den kommunalen Vorschriften erfüllt wurden.
7.4. **Haftung für vom Kunden verursachte Schäden:** Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch sein Verhalten, das seiner Mitarbeiter oder seiner Besucher an den Geräten, Materialien oder am Eigentum von GO Service entstehen.
7.5. **Mängelanzeige und Rügefrist:** Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an den erbrachten Dienstleistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung, GO Service schriftlich anzuzeigen und detailliert zu beschreiben. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung der Dienstleistung, anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, sind Gewährleistungsansprüche für diese Mängel ausgeschlossen.
7.6. **Nacherfüllung:** Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat GO Service das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von GO Service durch Beseitigung des Mangels oder durch erneute Erbringung der mangelhaften Leistung.
7.7. **Verjährung:** Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz und Gewährleistung verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
7.8. **Haftungssumme:** Die maximale Haftung von GO Service ist in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
7.9. **Versicherungsschutz:** GO Service verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen angemessen sind. Auf Wunsch des Kunden können die genauen Versicherungssummen eingesehen werden.
7.10. **Sachmängelhaftung:** Die Sachmängelhaftung für von GO Service gelieferte Materialien oder Geräte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. GO Service tritt jedoch dem Kunden bereits jetzt sämtliche Ansprüche gegen ihre Lieferanten ab.
8.1. **Datenschutz:** GO Service verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von GO Service enthalten, die auf der Website und in der App einsehbar ist. Mit der Beauftragung von GO Service erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung einverstanden.
8.2. **Geheimhaltung:** GO Service verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Kunden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.3. **Datenweitergabe:** Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist (z.B. an Subunternehmer oder Zahlungsdienstleister) oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. In diesen Fällen wird sichergestellt, dass auch der Dritte die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält.
8.4. **Datensicherheit:** GO Service trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
9.1. **Reklamationen:** Reklamationen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erbringung der Dienstleistung, schriftlich (per E-Mail oder Brief) und detailliert unter Angabe der Auftragsnummer und des konkreten Mangels an goservice.[ihre email adresse] zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, der Mangel war trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar.
9.2. **Prüfung und Nachbesserung:** GO Service wird berechtigte Reklamationen umgehend prüfen und sich bemühen, den Mangel schnellstmöglich und zufriedenstellend zu beheben. GO Service behält sich das Recht vor, die Leistung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Nachbesserung vorzunehmen.
9.3. **Kundendienst:** Für Fragen, Anliegen oder Probleme steht der Kundendienst von GO Service unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre Email Adresse] zur Verfügung.
9.4. **Beschwerdeverfahren:** Sollte der Kunde mit der Bearbeitung seiner Reklamation nicht zufrieden sein, kann er sich an die Geschäftsleitung von GO Service wenden. GO Service ist stets bemüht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
9.5. **Dokumentation:** Der Kunde wird gebeten, im Falle einer Reklamation aussagekräftiges Bildmaterial oder andere geeignete Nachweise des Mangels beizufügen, um die Bearbeitung der Reklamation zu erleichtern.
10.1. **Urheberrechte:** Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von GO Service erstellten Angeboten, Konzepten, Texten, Bildern, Grafiken, der App und der Website bleiben ausschließliches Eigentum von GO Service. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung von GO Service ist untersagt.
10.2. **Nutzungsrechte App:** Mit der Nutzung der GO Service App erhält der Kunde ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der App im Rahmen dieser AGB. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Dekompilierung, das Reverse Engineering oder die Veränderung der App, ist untersagt.
10.3. **Logos und Marken:** Die Verwendung des Firmennamens, des Logos oder anderer Markenzeichen von GO Service durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
11.1. **Definition:** Ereignisse höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung sind alle unvorhersehbaren und außerhalb des Einflussbereichs von GO Service liegenden Ereignisse, wie beispielsweise Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme), Krieg, Terrorakte, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder unverschuldete Betriebsstörungen, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von GO Service ganz oder teilweise unmöglich machen.
11.2. **Folgen:** Im Falle höherer Gewalt ist GO Service für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. GO Service wird den Kunden über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt informieren.
11.3. **Rücktrittsrecht:** Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen.
11.4. **Anpassung der Pflichten:** GO Service wird sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu minimieren und ihre vertraglichen Pflichten so weit wie möglich anzupassen und zu erfüllen, sobald die höhere Gewalt beendet ist.
12.1. **Vertragslaufzeit:** Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Auftrag. Dauerschuldverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12.2. **Ordentliche Kündigung:** Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von [individuelle Frist einfügen, z.B. einem Monat] zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12.3. **Außerordentliche Kündigung:** Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für GO Service liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllt, seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
12.4. **Kündigung bei App-Nutzung:** GO Service behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zur GO Service App jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder den Nutzungsvertrag zu kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder bei Missbrauch der App.
12.5. **Folgen der Kündigung:** Mit Beendigung des Vertrages sind alle noch offenen Forderungen von GO Service gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
13.1. Wird zwischen GO Service und dem Kunden ausschließlich eine mündliche Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen getroffen, so erkennt der Kunde an, dass sämtliche zur Ausführung der vereinbarten Leistung übergebene Schlüssel, Zutrittsberechtigungen sowie weitere, für die Leistungserbringung notwendige Gegenstände als Sicherung der offenen Zahlungsverpflichtungen dienen.
13.2. GO Service ist in diesem Fall berechtigt, die übergebenen Schlüssel, Zutrittsberechtigungen und sonstigen Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten. Diese Sicherungsmaßnahme erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 273 ff. BGB, und dient ausschließlich der Absicherung des Zahlungsanspruchs aus der mündlichen Vereinbarung.
13.3. Mit Eingang der vollständigen Zahlung ist GO Service verpflichtet, die einbehaltenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an den Kunden zurückzugeben.
13.4. Sollte in Einzelfällen die Zulässigkeit dieser Rückbehaltspflicht gerichtlich bestritten werden, behält sich GO Service das Recht vor, den Rechtsweg zu beschreiten. Diese Regelung wird als integraler Bestandteil der Geschäftsbeziehung vereinbart und entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
14.1. **Gerichtsstand:** Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von GO Service. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg. GO Service ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.2. **Anwendbares Recht:** Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen GO Service und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3. **Streitbeilegung:** GO Service ist bemüht, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden einvernehmlich beizulegen. Der Kunde kann sich in diesem Fall an den Kundendienst oder die Geschäftsleitung von GO Service wenden. GO Service ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15.1. **Schriftformklausel:** Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Elektronische Form (z.B. per E-Mail) genügt der Schriftform.
15.2. **Salvatorische Klausel:** Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
15.3. **Änderung der AGB:** GO Service behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
15.4. **Sprachfassung:** Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer fremdsprachigen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgebend.
Stand: 01.01.2025 | Version 4.2
GO Service GmbH |
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